Staatshaftungsrecht

Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Bei Rechtsverstößen oder unangemessener Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommt daher die Haftung der öffentlichen rechtlichen Körperschaft in Betracht. 

Die rechtlichen Zusammenhänge bei der Beurteilung der im Zivilprozess durchzusetzenden Ansprüche sind zumeist komplex, da nicht nur die öffentlich rechtliche Rechtslage geprüft und bewertet werden muss, sondern auch die grundsätzliche Nachrangigkeit (Subsidiarität) staatliche Haftung zu berücksichtigen ist. Wir verfügen über große prozessuale Erfahrung in diesem schwierigen Rechtsbereich.

Leistungsübersicht

  • Vertretung von Kommunen, Zweckverbänden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Firmen bei der Durchsetzung von Staatshaftungsansprüchen oder im Falle des enteignungsgleichen Eingriffs 

Standorte

Köln
Sachsenring 69
D-50677 Köln
T +49 221 / 92 081-0
F +49 221 / 92 081-91
koeln@hwhlaw.de

Leipzig
Beethovenstraße 35
D-04107 Leipzig
T +49 341 / 71 04-4
F +49 341 / 71 04-600
leipzig@hwhlaw.de

Düsseldorf
Ritterstraße 10
D-40213 Düsseldorf
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F +49 211 / 17 16 06 58
duesseldorf@hwhlaw.de

Stuttgart
Königstraße 26
D-70173 Stuttgart
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F +49 711 / 18 56 74 55
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