Sachversicherungsrecht

Mit der Sachversicherung werden die individuellen Sachwerte des Versicherungsnehmers gedeckt, das heißt, das Sachsubstanzinteresse wird gegen die Risiken einer Zerstörung, Beschädigung oder des Verlusts abgesichert.

Die an den versicherten Gegenständen eintretenden Schäden sind hierbei ebenso vielfältig wie deren Ursachen. Die Auswirkungen können selbst bei kleinen, unscheinbaren Ursachen existenzbedrohende Auswirkungen haben.

In Streitfällen sind deshalb die detaillierte Kenntnis der Materie und der erfahrene Blick auf den Deckungsumfang des betroffenen Versicherungsvertrages von erheblicher Bedeutung.

Unsere Anwälte betreuen Sachversicherer gerichtlich sowohl in Fragen des Deckungsumfangs einzelner Verträge als auch in der Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Drittschädiger.

Ferner beraten wir Sachversicherer in der Abwehr von Ansprüchen mit betrügerischem Hintergrund und streiten deren Interessen notfalls auch vor Gericht durch.

Wir unterstützen jedoch auch industrielle und gewerbliche Versicherungsnehmer beim Abschluss von Sachversicherungsverträgen und unterstützen sie außergerichtlich und gerichtlich dabei, dass die Geschäftstätigkeit und die Sachwerte des Unternehmens langfristig gesichert sind.

Leistungsübersicht

  • Außergerichtliche Beratung/Vertretung
  • Bundesweite Prozessvertretung
  • Regresse 
  • Betrugsaufklärung

Insbesondere:

  • Betrieb-/Wareninhalt
  • Betriebsunterbrechung
  • Gebäude
  • Hausrat
  • Transport/Fracht

Standorte

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