Familienrecht, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzungen

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung ist die Frage von nunmehr getrennt lebenden Ehegatten wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie das in der Beziehung erwirtschaftete Vermögen aufzuteilen ist, von zentraler Bedeutung. 

In gleicher Weise wichtig ist es für getrennt lebende Ehegatten zu erfahren, wie das Vermögen, welches in der Ehe erwirtschaftet wurde, unter ihnen aufzuteilen ist. Gibt es keinen Ehevertrag, so bestimmt der so genannte Zugewinnausgleich, die gleichmäßige (hälftige) Teilhabe beider Ehegatten am erwirtschafteten Vermögen unabhängig davon, wem es gehört. Speziell bei der Frage des Zugewinns ist eine rechtzeitige Beratung, unter Umständen noch vor einer vollzogenen Trennung der Ehegatten, von großem Wert für die Beteiligten, da es bei der Berechnung des Zugewinns auf die Bewertungs-Stichtage: der Eheschließung, den Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrages ankommt.

Unser Ziel ist es nicht nur, Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, sondern vor allem für unsere Mandanten wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen, die es möglich machen, über die Trennung und Scheidung hinaus in einen gesicherten neuen Lebensabschnitt einzusteigen. 

Leistungsübersicht

  • Umfassende Beratung und Berechnung von Zugewinn-, Trennungs- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen sowie Kindesunterhaltsansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen außerhalb des ehelichen Güterrechtes, insbesondere Gesamtschuldnerausgleichsansprüche, Rückforderung von Schenkungen in der Ehe, Rückforderung unbenannter Zuwendungen
  • Prüfung und Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen die auf einer so genannten Ehegatteninnengesellschaft begründet sind

Standorte

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