Familienrecht, Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten

Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder endet nicht mit der Trennung und Scheidung, sondern erfährt durch die mit der Beziehungskrise verbundenen Änderungen der Lebensverhältnisse erst besonderes Gewicht. 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sorge- und Umgangsrecht orientieren sich vor allen Dingen am Wohl der Kinder. Es stellt dabei einen hoch komplexen Vorgang dar, trotz der mit einer Trennung und Scheidung verbundenen Änderung der Lebensverhältnisse sicherzustellen, dass die Beziehung der Kinder zu beiden Eltern möglichst unbeschädigt erhalten wird. Dies erfordert vom Berater nicht nur rechtliche Expertise sondern auch ein erhebliches Maß an Einfühlungsvermögen für die Besonderheiten und die persönlichen Belange aller Betroffenen. Unsere Experten verfügen insoweit über langjährige und umfangreiche Erfahrung in der vor allem die Konfliktvermeidung und -bewältigung eine zentrale Rolle spielt, um den Familienfrieden zu bewahren. 

Leistungsübersicht

  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Sorgerechtsanträgen
  • außergerichtliche Beratung bei Umgangsproblemen und Problemen im Rahmen der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Umgangsrechtsanträgen

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