Erbrecht, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzung

„Versteht ihr euch noch oder habt Ihr schon geerbt?" Über diesen altbekannten Spruch kann meist nicht mehr lachen, wer einmal selbst – meist völlig unverschuldet und überraschend – in die Situation geraten ist, sich mit den Verwandten oder dem Ehegatten des Erblassers über dessen Nachlass streiten zu müssen. Zu der Trauer um den Verstorbenen kommen hartnäckige Auseinandersetzungen mit engen Angehörigen hinzu, bei denen es häufig nicht nur um Geld, sondern um tief sitzende ältere Konflikte geht, was eine zügige und einvernehmliche Lösung oft erschwert. Auch wenn der Kontakt mit dem Erblasser bereits seit geraumer Zeit abgebrochen ist oder sogar nie bestand, brechen im Zuge der Nachlassabwicklung alte Wunden wieder auf.

Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Situation und nehmen Ihnen – soweit dies möglich ist – die Auseinandersetzungen mit der anderen Partei ab. Dabei beraten wir Sie umfassend über Ihre möglichen Ansprüche und die Vor- und Nachteile sowie Risiken ihrer Durchsetzung. Die Art und Weise, wie die Auseinandersetzung geführt wird, stimmen wir im Hinblick auf die meist bestehende familiäre Verstrickung genau mit Ihnen ab. Ist eine einvernehmliche Lösung aufgrund der bereits verhärteten Fronten nicht mehr möglich – was in weit mehr als der Hälfte der Konflikte der Fall ist – führen wir für Sie die erforderlichen Gerichtsverfahren und setzen auf der Grundlage unserer langjährigen forensischen Erfahrung Ihre Ansprüche bestmöglich durch.

Leistungsübersicht

  • Umfassende Beratung bezüglich möglicher Pflichtteilsansprüche und Ansprüchen aus der Erbengemeinschaft
  • Begleitung bei dem häufig langwierigen Prozess der Erbauseinandersetzung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Bestmögliche Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen durch Verfügungen des Erblassers
  • Unterstützung bei der Errichtung von Nachlassverzeichnissen und der Nachlassabwicklung
  • Rückabwicklung unberechtigter Kontoverfügungen der Miterben vor oder nach dem Erbfall
  • Haftungsbeschränkungen auf den Nachlass

Standorte

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