Wettbewerb und Werbung

Unter den Begriff "Wettbewerb und Werbung" fassen wir sowohl die Beratung im Bereich des "Kartellrechts" (Frage nach dem "OB" des Wettbewerbs, geregelt im GWB), als auch die Betreuung auf dem Gebiet des so genannten "Lauterkeitsrechts" (also die Frage nach dem "WIE" des Wettbewerbs, geregelt im UWG) zusammen.

Dabei decken wir auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen ab und bieten eine umfassende, sowohl außergerichtliche Beratung, als auch gerichtliche Vertretung an.

Im Bereich des "Kartellrechts" liegt unser Fokus auf der rechtsicheren Gestaltung und kartellrechtlichen Prüfung von horizontalen und vertikalen Vereinbarungen, insbesondere Vertriebsvereinbarungen. Um kartellbehördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken zu minimieren, führen wir zudem präventive Kartellrechtsaudits und Mitarbeiterschulungen durch.

Unsere Beratung im Kartell- und Lauterkeitsrecht zeichnet sich dabei insbesondere durch fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how und einer ausgeprägten Expertise auf dem Gebiet des klassischen des Marketings aus sowie durch vertiefte Branchenkenntnisse in den Bereichen Energie, Pharma und Versicherungen.

Leistungsübersicht

Lauterkeitsrecht / Werbung:

  • Beratung bei Planung und Konzeption von Marketingkampagnen und Werbemaßnahmen, Prüfung bestehender Marketingkonzepte sowie ggf. Entwicklung rechtlich zulässiger Lösungsalternativen
  • Überprüfung von Webseiten (einschließlich Suchmaschinenoptimierung, Impressum, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen) auf Einhaltung geltenden Rechts (UWG und Nebengesetze wie z.B. Preisangabenverordnung, Heilmittelwerbegesetz, Arzneimittelgesetz, Lebensmittelgesetz)

 

Kartellrecht:

  • Erarbeitung, Prüfung und (gerichtliche) Durchsetzung von Vertriebs-, Lizenz- und Kooperationsverträgen
  • Rechtssichere Gestaltung von  (selektiven) Vertriebssystemen
  • Erstellung, Prüfung und (gerichtliche) Durchsetzung von kartellrechtsrelevanten Vereinbarungen, wie  z.B.  Wettbewerbs- und Kundenschutzvereinbarungen
  • Kartellrechtliche Due Diligence im Rahmen von Erwerbsvorhaben
  • Analyse und Bewertung kartellrechtlicher Risiken im Vertrieb (z.B. Bewertung von Maßnahmen der Preispflege oder von Rabattsystemen)
  • Durchführung von kartellrechtlichen Mitarbeiter-/ Inhouse-Schulungen und Kartellrechtsaudits

 

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