2012
Immobilie // Bau

Vergaberecht aktuell: Neue EU-Schwellenwerte ab 22.03.2012 in Kraft

Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" ist am 21.03.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" ist am 21.03.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten die neuen EU-Schwellenwerte am 22.03.2012 in Kraft.

Die EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, waren bereits zum 01.01.2012 neu festgesetzt worden. Dies erfolgte durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten zwar die EU-Verordnungen auch ohne Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Allerdings galt dies in diesem Fall nicht in Deutschland, da die bis zum 21.03.2012 niedrigeren deutschen Schwellenwerte eine zulässige strengere Umsetzung der EU-Verordnung darstellen.

Für die Sektorenaufträge, also die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- und Energieversorgung und des Verkehrs, stellt sich die Situation anders dar: § 1 Abs. 2 Sektorenverordnung (SektVO) enthält eine sogenannte dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung, weshalb die neuen Schwellenwerte bereits ab dem 01.01.2012 galten.

Nunmehr gelten folgende neue EU-Schwellenwerte:

  • Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggebern: 400.000 EUR
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie: 400.000 EUR
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbaren Bundeseinrichtungen: 130.000 EUR

David Poschen
Rechtsanwalt

Referent: David Poschen

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