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Vergaberecht aktuell: neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2018
Vergaberecht aktuell: neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2018
Mit dem 01.01.2018 werden die EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, nicht unerheblich erhöht. Die entsprechende EU-Verordnung wird in Kürze veröffentlicht.
Ab dem neuen Jahr gelten folgende neue EU-Schwellenwerte (jeweils Netto-Beträge):
• Für Bauaufträge: 5.548.000 EUR (statt bisher 5.225.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 EUR (statt bisher 209.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggebern: 443.000 EUR (statt bisher 418.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbaren Bundeseinrichtungen: 144.000 EUR (statt bisher 135.000 EUR).
Für Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2018 eingeleitet werden, gelten die neuen Schwel-lenwerte. Die Änderungen ergeben sich aus dem GPA (Government Procurement Agree-ment, Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen einzelnen Ver-tragsstaaten der WTO). In diesem Zusammenhang wird ein Währungskorb wichtiger Welt-währungen definiert; zum Ausgleich von Kursschwankungen (z.B. zwischen US-Dollar und Euro) werden die Schwellenwerte regelmäßig angepasst.
David Poschen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
17. November 2017