Immobilie // Bau
Vergaberecht aktuell: Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2016 in Kraft
Mit dem 01.01.2016 werden die EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, geringfügig erhöht. Die Änderung erfolgt durch mehrere EU-Verordnungen.
Nunmehr gelten folgende neue EU-Schwellenwerte (jeweils Netto-Beträge):
• Für Bauaufträge: 5.225.000 EUR (statt bisher 5.186.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 EUR (statt bisher 207.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggebern: 418.000 EUR (statt bisher 414.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 418.000 EUR (statt bisher 414.000 EUR)
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbaren Bundeseinrichtungen: 135.000 EUR (statt bisher 134.000 EUR).
Für Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2016 eingeleitet werden, gelten die neuen Schwellenwerte. Die Änderungen ergeben sich aus dem GPA (Government Procurement Agreement, Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der WTO). In diesem Zusammenhang wird ein Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert; zum Ausgleich von Kursschwankungen (z.B. zwischen US-Dollar und Euro) werden die Schwellenwerte regelmäßig angepasst.
David Poschen
Rechtsanwalt
1. Januar 2016