Immobilie // Bau
Urheberrechtsvermutung des § 10 Urhebergesetz (UrhG) und sekundäre Darlegungslast
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 08.09.2011 (AZ: I-22 U 20/11) deutlich gemacht, dass die Urhebervermutung des § 10 UrhG allein demjenigen nicht weiterhilft, der für sich eine Miturheberschaft reklamiert. Liegen die Voraussetzungen für eine Urheberrechtsvermutung nach § 10 UrhG vor, besteht trotzdem eine Verpflichtung, einen gewissen eigenschöpferischen Beitrag näher darzulegen und zu beweisen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Analyse zu der Entscheidung in www.werner-baurecht.de verwiesen.
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin