Immobilie // Bau
Klage auf Vergütung von Bauleistungen im Urkundsprozess
Das Oberlandesgericht Köln hat am 10.11.2006 (der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde ohne weitere Begründung zurückgewiesen) entschieden, dass der Auftragnehmer seinen Werklohn aus einem gekündigten Bauvertrag im Urkundsprozess geltend machen kann.
Der Beweis durch Urkunden ist in diesem Falle für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich, die unstreitig oder zugestanden sind. Da die Leistung unstreitig geblieben war, bedurfte es insoweit keines Beweises durch Urkunden. (Mehr dazu in ibr-online IBR 2007, 658)
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin