Immobilie // Bau
Kein Mangel bei nicht Nichteinhaltung der in der HOAI vorgesehenen Chronologie
Das Oberlandesgericht Celle hat in seiner Entscheidung vom 26.10.2011 (AZ: 14 U 59/11) festgehalten, dass es keinen Mangel darstellt, wenn die in der HOAI vorgesehene Chronolo-gie nicht eingehalten wird.
Die HOAI stellt öffentliches Preisrecht dar und regelt nicht den Inhalt von Verträgen. Es muss daher jeweils im Einzelfall überprüft werden, was vertraglich zu den einzelnen Leistungen und Leistungsphasen vereinbart wurde.
Im konkret untersuchten Fall stellte die Nichteinhaltung der Chronologie keinen Mangel dar. Zu beachten ist, dass dies allerdings bei anderen Fallkonstellationen auch anders beurteilt werden kann.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Analyse zu der Entscheidung in www.werner-baurecht.de verwiesen.
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin