Vermögen // Familie
Kammergericht: Kein Zugriff der Eltern einer verstorbenen Minderjährigen auf deren Facebook-Chats
Das Kammergericht hatte am 31.05.2017, AZ: 21 U 9/16 über den Antrag der Mutter einer verstorbenen Minderjährigen zu entscheiden, ihr Zugang zu den Facebook-Chats ihrer Tochter zu gewähren. Das Kammergericht lehnte den Antrag trotz der Behauptung der Mutter ab, ihre Tochter sei mit ihrem Zugriff auf ihre persönliche Kommunikation einverstanden gewesen. Zwar sei in einem solchen Fall das Persönlichkeitsrecht des (einverstandenen) Account-Inhabers durch den Zugriff nicht verletzt, dies gelte allerdings nicht für das Persönlichkeitsrecht der Absender der Chatnachrichten.
http://blog.otto-schmidt.de/famrb/2017/06/19/kein-zugriff-der-eltern-einer-verstorbenen-minderjaehrigen-auf-deren-facebook-chats-kg-v-31-5-2017-21-u-916/
Dr. Susanne Sachs
Rechtsanwältin
19. Juni 2017