Immobilie // Bau
Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für Kaufpreisforderungen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft?
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 07.03.2007, AZ: VIII ZR 125/06, ausgeführt, dass für eine Kaufpreisforderung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Gaslieferungsvertrag die insoweit rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet. Die jeweiligen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften demgegenüber nicht als Gesamtschuldner. Eine solche Haftung der einzelnen Gesamtschuldner kommt auch nicht aus Vertrauensschutzgesichtspunkten in Betracht
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin