Immobilie // Bau
Haftung des Architekten bei geteilter Vergabe von Leistungsphasen
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 02.08.2006–7 U 25/06–eine Haftung des Architekten wegen fehlerhafter Ausführungsplanung verneint. Der Bauherr hatte den Architekten mit der Erbringung der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 waren der E-GmbH übertragen worden, deren Geschäftsführer und Gesellschafter der Architekt war. Diese Gesellschaft wurde später insolvent. Der Bauherr nahm den Architekten wegen Fehlern während der Leistungsphase 5 in Anspruch.
Das OLG Celle hat Ansprüche gegen den Architekten persönlich abgelehnt, weil Vertragspartner für die Leistungsphase 5 des § 15 HOAI nicht der Architekt sondern die E-GmbH war.
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin