Immobilie // Bau
Götterdämmerung Stufe 2 für die HOAI
Die von einigen Autoren beschworene Götterdämmerung für die HOAI bricht an. Die Verordnung gerät zunehmend unter Beschuss der EU.
Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommission im Juni 2015 haben die Versuche der Bundesregierung die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegen Angriffe der EU-Kommission zu verteidigen nicht gefruchtet.
Ende Februar 2016 hat die EU-Kommission mit Übersendung einer schriftlichen Stellungnahme die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Primär richtet sich die EU-Kommission dabei gegen die in der HOAI verbindlich geregelten Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure. Die HOAI sei „diskriminierend, überflüssig und unverhältnismäßig“, so die Kommission. D.h., die Kommission geht weiterhin davon aus, dass die Honorarregelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuwider laufen.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Behebung der aufgezeigten Kritikpunkte zu ergreifen gedenkt. Sodann kann die Kommission als dritte Stufe im Vertragsverletzungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage erheben. Mit einer etwaigen Entscheidung des Gerichtshofs ist regelmäßig nicht vor dem Ablauf von durchschnittlich zwei Jahren zu rechnen.
Im Hinblick darauf, dass die HOAI in der Praxis auch in Deutschland zunehmend auf Kritik stößt (vergl. hierzu Siegburg, HOAI 2013: Die misslungene Novelle, Festschrift für Neuenfeld, 2016), sollten bereits heute ernsthafte Überlegungen dazu angestellt werden, in welcher Weise zukünftig Vergütungsvereinbarungen für Architekten- und Ingenieurleistungen nach Wegfall der Zwänge des Preisrechtes der HOAI den Bedürfnissen der Praxis entsprechend zu gestalten sind. (vergl. hierzu Siegburg, a.a.O.)
Frank Siegburg
Rechtsanwalt
8. März 2016