Vermögen // Familie
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?
Bundesgerichtshof: Eine Schenkung kann bei Verarmung des Schenkers oder groben Undanks des Beschenkten selbst dann rückabgewickelt werden, wenn als Gegenleistung für die Vermögensübertragungen ein Erbverzicht erklärt wurde.
http://blog.otto-schmidt.de/famrb/2016/05/18/geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen/
Dr. Susanne Sachs
Rechtsanwältin
19. Mai 2016