2013
Immobilie // Bau

Die "Neue HOAI 2013" soll im Juli 2013 in Kraft treten

Die 7. HOAI-Novellierung soll bis zur Bundestagswahl 2013 abgeschlossen werden. Dazu wurde vom AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. folgender Zeitplan veröffentlicht:

  • Überprüfung der HOAI-Struktur durch das BMWi (Gutachten), Abschluss bis Ende November 2012, Gutachten wurde am 10. Dezember 2012 übergeben.
  • Parallel Erstellen des Referentenentwurfs zur HOAI 2013
  • Ressortabstimmung: Februar 2013
  • Versand des Referentenentwurfs an die Länder und Verbände: März 2013
  • Kabinettsbeschluss zur HOAI 2013: April 2013
  • Entscheidung / Zustimmung Bundesrat: Mai/Juni 2013 (letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause: 5. Juli 2013)
  • In-Kraft-Treten: August 2013 (Veröffentlichung der HOAI 2013 im Bundesgesetzblatt)

Bereits heute ist abzusehen, dass die Novellierung der HOAI erneut massive Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowohl unmittelbar vor sowie insbesondere nach Inkrafttreten der HOAI 2013 haben wird.

Sowohl für Auftraggeber als auch Planer ist es wichtig, sich schon beizeiten auf die kommenden Änderungen,  u.U. auch durch Gestaltung der aktuell abzuschließenden Verträge (d.h. vor Inkrafttreten der neuen HOAI), einzustellen.

Zu den zu erwartenden Änderungen:
Seit dem 11. Februar 2013 liegen die vom BMWi eingeholten Honorargutachten zur HOAI 2013 vor. Die wesentlichen Aussagen lauten:

Die Honorare für die in der HOAI 2009 verbindlich geregelten Leistungen und die Honorare für die Leistungen, die nach dem sog. BMVBS-Abschlussbericht aus dem September 2011 aus dem unverbindlichen Teil der HOAI 2009 in den verbindlichen Teil zurückgeführt werden sollen, sind auf Grundlage der Baupreisentwicklung, der allgemeinen Kostenentwicklung und unter Rationalisierungsgesichtspunkten überprüft worden. Grundlage dafür war das Honorar der HOAI 1996, wobei der Zeitraum bis 2013 betrachtet wurde.

Es wurden Änderungen bei den rechtlichen und technischen Anforderungen an die Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die sich im gleichen Zeitraum ergaben sowie Mehr- oder Minderaufwände aus den geplanten Änderungen innerhalb der jeweiligen Leistungsbilder ermittelt. Daraus wurde eine Honorarempfehlung für die HOAI 2013 abgeleitet.

So ergeben sich z.B. beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume höhere Nominalhonorare, und zwar in einer Bandbreite von  

  • 0,70 Prozent (anrechenbare Kosten von 25.000.000 Euro, Honorarzone I Mindestsatz) bis zu
  • 45,83 Prozent (anrechenbare Kosten von 25.565 Euro, Honorarzone I Mindestsatz).

Neben den Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistungsbilder selbst, wird auch eine Überarbeitung des Verordnungstextes der HOAI vorgenommen. So sollen insbesondere die Regelungen zum Bauen im Bestand insgesamt neu geregelt werden.

Frank Siegburg
Rechtsanwalt

Referent: Prof. Frank Siegburg

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