Vermögen // Familie
Das Ehegattentestament - eine Geschichte der unendlichen Missverständnisse
Keine Testamentsform wird unter Ehegatten so häufig gebraucht, wie das so genannte "Berliner Testament", also ein Ehegattentestament, mit dem sich die Eheleute wechselseitig zu ihren alleinigen Erben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben einsetzen.
Dr. Susanne Sachs
Rechtsanwältin
19. Februar 2016