Neuigkeit
CORONA Update: Mietrecht/befristeter Kündigungsschluss
Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen wegen Mietrückständen vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 sollten, soweit der Mietrückstand auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, unzulässig sein. Dies gilt für gewerbliche Miet-verhältnisse ebenso wie für die Miete von Wohnraum.
Blogbeitrag Update Mietrecht befristeter Kündigungsausschluss
Referent: Michael Schu