2023
Immobilie // Bau

ChatGPT – künstliche Intelligenz als Anwalt 2.0?

Von künstlicher Intelligenz (KI) war zuletzt viel in den Zeitungen zu lesen. So durfte sich die KI ChatGPT des amerikanischen Entwicklers OpenAI unter anderem bereits am bayerischen Abitur messen – wohl mit eher mittelmäßigem Erfolg. Dennoch ist die Leistung der KI – zumal noch in Entwicklung – durchaus erstaunlich. Andere Unternehmen wie Microsoft haben bereits verkündet, ebenfalls in fortgeschrittener Entwicklung zu sein.

In den USA soll zuletzt ein New Yorker Start-Up die Idee gehabt haben, eine KI die anwaltliche Vertretung vor Gericht übernehmen zu lassen (https://www.heise.de/news/Haftandrohung-wegen-Knoellchen-KI-Robo-Anwalt-muss-vor-Gericht-draussen-bleiben-7473258.html). Ungeachtet Fragen der Zulässigkeit eine spannende Idee. Wir haben daher einmal geprüft, wieweit die KI ChatGPT denn in rechtlichen Angelegenheiten käme, ließe man sie denn machen. Hierzu haben wir der KI fiktive Sachverhalte aus dem Bau- und Architektenrecht sowie aus dem Arbeitsrecht geschildert und um Rechtsrat gebeten, oder auch einzelne Fragen formuliert, die in der Praxis immer mal wieder auftauchen.

Hier werden jedoch die Schwächen der KI offensichtlich: Die KI formuliert Antworten auf Basis von Algorithmen und der Daten, mit denen sie trainiert wurde. Die KI beantwortet wiederum das, was man sie wörtlich fragt. Die KI versteht streng genommen weder den Inhalt der Frage noch den Inhalt der Antwort. Sie hinterfragt auch nicht, ob man ihr Angaben vorenthalten hat oder weitere Themenkomplexe zu berücksichtigen sein könnten. So wie ein Spam-Filter immer wieder in die eine oder andere Richtung daneben liegt, so ergeht es auch einer KI wie ChatGPT – selbstverständlich auf einem anderen Level.

Lässt man sich von ChatGPT aus Arbeitnehmersicht zu einer fiktiven Kündigung „vom gestrigen Tag“ beraten, legt ChatGPT munter los eine gut klingende Antwort zu formulieren. ChatGPT „verkennt“ dabei jedoch, dass es die entscheidenden Informationen noch gar nicht erhalten hat, etwa: Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, gab es vorher eine Abmahnung, wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen, etc. Immerhin verweist ChatGPT darauf, dass eine Prüfung des Einzelfalls durch einen Anwalt erfolgen muss.

Noch ernüchternder sind die Ergebnisse im privaten Baurecht. Die Anfrage, ob uns ChatGPT eine bekannte Entscheidung des BGH zum Begriff des „funktionalen Mangels“ („Blockheizkraftwerkentscheidung“ des BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05) einmal zusammenfassen kann, wird zwar sprachlich solide beantwortet. Allerdings erläutert ChatGPT eine völlig andere Entscheidung. Eine Anfrage, was man als Bauherr bei einem Mangel im laufenden Bauvorhaben tun könnte, wird wiederum beantwortet ohne die eigentlich erforderlichen Informationen vollständig zu kennen. Jeder Baurechtler würde umgehend zurückfragen, ob die VOB/B vereinbart ist oder nicht. ChatGPT tut das nicht und verweist am Ende seiner Antwort – soweit zutreffend – schlicht auf die Erforderlichkeit der Einzelfallprüfung.

Es bleibt abzuwarten, wohin die Entwicklung geht. Einsatzmöglichkeiten für KI dürften insbesondere für die Suche in Rechtsdatenbanken bestehen. Nicht umsonst sieht Microsoft die Einbindung einer KI wie ChatGPT zur Verbesserung seiner Suchmaschine Bing vor. Die Übernahme komplexer rechtlicher Beratungen mitsamt prozesstaktischer Überlegungen dürfte indes noch in weiter Ferne liegen.

Lars Markmann
Rechtsanwalt
28.02.2023

 

Referent: Lars Markmann

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