Vermögen // Familie
Ausübung eines Kapitalwahlrechts einer Altersversorgung bei Gütertrennung
In Eheverträgen wird häufig der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens) ausgeschlossen, während der Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) unangetastet bleibt. In diesen Fällen ist die erste Frage eines Anwalts an den Mandanten, ob er über Altersvorsorgeanwartschaften mit Kapitalwahlrecht verfügt.
http://blog.otto-schmidt.de/famrb/2017/01/30/ausuebung-des-kapitalwahlrechts-einer-altersversorgung-bei-guetertrennung/
Dr. Susanne Sachs
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin (DAA)
11. Januar 2017