Immobilie // Bau
Ausnahmsweise kein Verschulden des Architekten nach § 635 BGB a. F.
Das Oberlandesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 22.02.2011 (AZ: 13 U 4056/10) mit der Frage befasst, wann ein Verschulden des Architekten bei Einschaltung eines Spezialunternehmens gegeben ist.
In der Regel wird man ein Verschulden des Architekten annehmen können, wenn eine mangelhafte Leistung vorliegt. Ausnahmsweise ist dies dann jedoch nicht gegeben, wenn seine Leistungen auf Beratung eines Spezialunternehmens beruhen und dieses Unternehmen von dem Auftraggeber eingeschaltet wurde.
Einzelheiten finden Sie auch in der Analyse vom 20.10.2011 unter www.werner-baurecht.de, Stichwort: Analysen.
Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin