Gerät ein Unternehmen in stürmische See ist es für Manager unerlässlich, eine insolvenzfeste Sanierungslösung zu finden oder rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.
Aus unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern sind wir mit den Besonderheiten und Unwägbarkeiten in der Phase vor aber auch während der Insolvenz bestens vertraut und sprechen die Sprache der Verwalter.
Im eröffneten Insolvenzverfahren beraten wir Insolvenzverwalter bei Haftungs- und Anfechtungsfragen, Investorenlösungen (z.B. „übertragende Sanierung“) sowie der optimalen Verwertung der Insolvenzmasse (Immobilien, bewegliche Sachen, Immaterialgüterrechte). Gläubigern zeigen wir auf ob und inwieweit ihre Forderungen trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch realisierbar sind.
Soweit wir den (ehemaligen) Geschäftsführer vertreten, stehen wir diesem auch im Rahmen etwaiger Strafverfahren, etwa wegen des Vorwurfs verspäteter Insolvenzanmeldung oder von angeblichen Bilanz- und Steuerdelikten, verteidigend zur Seite.
- Beratung in der Unternehmenskrise
- Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Insolvenzverwaltern zu insolvenzrechtlichen Fragen
- Beratung/Verteidigung des Geschäftsführers