Tätigkeitsgebiete Verwaltung // Öffentliche Hand

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) liegt vor

Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 08.07.2015 auf der Grundlage des Referentenentwurfs vom 30.04.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzentwurf liegt nunmehr dem Bundesrat vor (BR-Ds. 367/15).

Das Gesetz wird eine völlig neue Grundlage für das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte von derzeit EUR 5.186.000 für Bauleistungen und EUR 207.000 für sonstige Leistungen und Lieferungen (im Sektorenbereich EUR 414.000) schaffen. Es dient der Umsetzung der EU-Modernisierungspaketes für das Vergaberecht, das aus der Richtlinie 2014/24/EU für die öffentliche Auftragsvergabe, der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU und der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU besteht. Die Bundesregierung strebt mit dem Gesetzentwurf eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ der EU-Richtlinien an.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinien läuft am 18.04.2016 ab. Es ist daher zu erwarten, dass das VergRModG bis dahin in Kraft tritt.

Der Gesetzentwurf sieht eine vollständige Neuregelung des Vergaberechts in neugefassten §§ 97-186 GWB mit neuer Systematik vor. Das neue Vergaberecht ist noch zu ergänzen durch eine Neufassung der Vergabeverordnung und der VOB/A.

Inhaltliche Kernpunkte der Neuregelung sind:

• Erleichterte Berücksichtigung sog. vergabefremder Aspekte (soziale, umweltbezogene, innovative Aspekte, Anliegen von Menschen mit Behinderung)
• E-Vergabe, Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel, medienbruchfreie Auftragsvergabe
• Erstmalige vergaberechtliche Regelung der öffentlich-öffentlichen, insbesondere interkommunalen Zusammenarbeit
• Gleichrangigkeit von offenem und nichtoffenem Verfahren
• Gesetzliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Auswirkungen von Vertragsänderungen
• Kündigungsrecht u. a. bei Vergabeverstößen
• Erstmalige gesetzliche Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
• Monitoring und Statistikpflichten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen

Links:

Richtlinie 2014/23/EU: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0023
Richtlinie 2014/24/EU: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32014L0024
Richtlinie 2014/25/EU: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32014L0025
Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-gesetz-modernisierung-vergaberecht,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Dr. Norbert Reuber
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Blog-Beiträge nach Tätigkeitsgebieten

Letzte Posts

Archiv

Standorte

Köln
Sachsenring 69
D-50677 Köln
T +49 221 / 92 081-0
F +49 221 / 92 081-91
koeln@hwhlaw.de

Leipzig
Beethovenstraße 35
D-04107 Leipzig
T +49 341 / 71 04-4
F +49 341 / 71 04-600
leipzig@hwhlaw.de

Düsseldorf
Ritterstraße 10
D-40213 Düsseldorf
T +49 211 / 17 16 06 57
F +49 211 / 17 16 06 58
duesseldorf@hwhlaw.de

Stuttgart
Königstraße 26
D-70173 Stuttgart
T +49 711 / 18 56 72 16
F +49 711 / 18 56 74 55
stuttgart@hwhlaw.de

Berlin
Hohenzollerndamm 7
D-10717 Berlin
T +49 30 / 88 56 60-0
F +49 30 / 88 56 60-66
berlin@hwhlaw.de

München
Leonrodstraße 68
D-80636 München
T +49 89 / 24 41 03 8-0

F +49 89 / 24 41 03 8-29
muenchen@hwhlaw.de