Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft während rechtshängiger Folgesache Güterrecht

Die Frage, ob und ggf. mit welchen Konsequenzen während eines bereits rechtshängigen Folgesacheverfahrens Güterrecht ein Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gestellt werden kann, hat in der Rechtspraxis seit Inkrafttreten der Neuregelung zum vorzeitigen Zugewinnausgleich in den §§ 1385 f. BGB am 1.9.2009 zu einiger Verunsicherung geführt.

Die Problematik ergibt sich daraus, dass es sich bei dem Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und vorzeitigen Zugewinnausgleich nach §§ 1385 f. BGB um ein Verfahren handelt, das unabhängig von einem Scheidungsverfahren zu führen ist, also nicht als Verbundsache geführt werden kann. Die Verfasser zeigen die verfahrensrechtliche Vorgehensweise in diesen Fällen auf.

weiterlesen

Blog-Beiträge nach Tätigkeitsgebieten

Archiv

Standorte

Köln
Sachsenring 69
D-50677 Köln
T +49 221 / 92 081-0
F +49 221 / 92 081-91
koeln@hwhlaw.de

Leipzig
Beethovenstraße 35
D-04107 Leipzig
T +49 341 / 71 04-4
F +49 341 / 71 04-600
leipzig@hwhlaw.de

Düsseldorf
Ritterstraße 10
D-40213 Düsseldorf
T +49 211 / 17 16 06 57
F +49 211 / 17 16 06 58
duesseldorf@hwhlaw.de

Stuttgart
Königstraße 26
D-70173 Stuttgart
T +49 711 / 18 56 72 16
F +49 711 / 18 56 74 55
stuttgart@hwhlaw.de

Berlin
Hohenzollerndamm 7
D-10717 Berlin
T +49 30 / 88 56 60-0
F +49 30 / 88 56 60-66
berlin@hwhlaw.de

München
Leonrodstraße 68
D-80636 München
T +49 89 / 24 41 03 8-0

F +49 89 / 24 41 03 8-29
muenchen@hwhlaw.de