Ausnahmsweise kein Verschulden des Architekten nach § 635 BGB a. F.

Das Oberlandesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 22.02.2011 (AZ: 13 U 4056/10) mit der Frage befasst, wann ein Verschulden des Architekten bei Einschaltung eines Spezialunternehmens gegeben ist.

In der Regel wird man ein Verschulden des Architekten annehmen können, wenn eine mangelhafte Leistung vorliegt. Ausnahmsweise ist dies dann jedoch nicht gegeben, wenn seine Leistungen auf Beratung eines Spezialunternehmens beruhen und dieses Unternehmen von dem Auftraggeber eingeschaltet wurde.

Einzelheiten finden Sie auch in der Analyse vom 20.10.2011 unter www.werner-baurecht.de, Stichwort: Analysen.

Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin

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Bau-Tarifkonflikt bis März 2013 geschlichtet

Unter dem Vorsitz des ehemaligen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement ist die Schlichtung im Bau-Tarifkonflikt zu Ende gegangen. Für die Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses haben die IG BAU und die Arbeitgeberverbände (HDB sowie der ZDB) eine Erklärungsfrist bis zum 28. April 2011.

Es wurde im Einzelnen für eine Laufzeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 folgendes vereinbart:

  • Im Westen sollen die Entgelte nach einem Nullmonat im ersten Schritt ab 01.05.2011 um 3,0 Prozent steigen; in einem zweiten Schritt nach einem weiteren Nullmonat um 2,3 Prozent ab 01.06 2012. Hinzu kommt eine Komponente von 0,3 Prozent zur Alterssicherung.
  • Im Osten sollen die Entgelte nach zwei Nullmonaten im ersten Schritt ab 01.06.2011 um 3,4 Prozent steigen; in der zweiten Stufe nach wiederum zwei Nullmonaten um 2,9 Prozent ab 01.08.2012.

Hiltrud Kohnen
Frank Siegburg
Rechtsanwälte

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Wir senden Ihnen gerne künftig die praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Entwicklungen per E-Mail. Bei Interesse wären wir für eine kurze Rückmeldung bei Frau Heike Kambeck unter kh@hwhlaw.de dankbar.

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