Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen fehlerhafter Baukostenermittlung

Das Oberlandesgericht Hamm befasst sich in seinem Urteil vom 21.07.2011 (AZ: I-24 U 151/04) mit der Frage, wann ein Bauherr Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Baukostenermittlung durch den Architekten hat.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Baukostengarantie, einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne einer Baukostenobergrenze und einem Schadensersatzanspruch, weil die Kostenermittlung in vorwerfbar pflichtwidriger Weise fehlerhaft erstellt wurde. Mit letzterem Fall beschäftigt sich das Oberlandesgericht Hamm. Wichtig ist die Entscheidung auch insoweit, als dem Architekten kein Toleranzspielraum bei der Kostenermittlung zugebilligt wird.

Weiteres findet sich in der Analyse vom 07.10.2011 unter www.werner-baurecht.de, Stichwort: Analysen.

Dr. Petra Christiansen-Geiss
Rechtsanwältin

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Schadensersatz wegen Überschreitung der Baukostenobergrenze, Kündigung aus wichtigem Grund

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 13.07.2011 (AZ: 13 U 69/10) mit der Frage befasst, wann eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung des Architektenwerkes anzusehen ist und inwieweit in dem konkreten Fall dem Architekten bei der Kostenermittlung ein Toleranzrahmen einzuräumen ist. Ob ein Toleranzrahmen anzunehmen ist, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. Legt der Bauherr auf eine strikte Einhaltung der Kosten Wert, dann deutet dies auf einen fehlenden Toleranzrahmen hin. So war es im dem vom Oberlandesgericht Brandenburg zu entscheidenden Fall.

Weitere Einzelheiten zu der Entscheidung finden unter www.werner-baurecht.de, Stichwort: Analysen.

Dr. Petra Christiansen-Geiss
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