Neue Immobilienwertordnung (ImmoWertV)

Der Bundesrat hat am 07.05.2010 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) zugestimmt. Diese neue Verordnung tritt voraussichtlich nach Verkündung am 1. Juli in Kraft.

Damit wird nach 20 Jahren die Wertermittlungsverordnung durch eine "Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)" abgelöst. Die neue Verordnung soll im Immobilienbereich auf der Ebene der Bewertung für mehr Stabilität und Transparenz sorgen.

Die ImmoWertV legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien fest. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Nachdem sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit Erlass der bisher geltenden Verordnung im Jahr 1988 tiefgreifend verändert haben, war die Novellierung dringend geboten. Insbesondere die zunehmende Internationalisierung und Kapitalmarktorientierung der Immobilienwirtschaft beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt. Auch dies führte zu der Forderung nach einer höheren Transparenz in der Immobilienbewertung. Neu sind u.a. Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebietes. Ferner werden neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmale erfasst.

Die neue ImmoWertV wird daher eine große Bedeutung im Bereich von Immobilien Due Diligence-Prüfungen entfalten.

Frank Siegburg
Rechtsanwalt

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