Arbeitsrecht aktuell – Urlaubsansprüche bei Krankheit: BAG folgt EuGH

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 schlägt das Arbeitsrecht in Deutschland wieder einmal hohe Wellen.

Der EuGH hatte entschieden, dass nationale Rechtsvorschriften Ansprüche von Arbeitnehmern auf die Erteilung von Jahresurlaub auch bei lang andauernder Erkrankung nicht entgegen der Richtlinie 2003/88/EG ausschließen dürfen. Bislang hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so ausgelegt, dass der Verfall von Urlaubsansprüchen am 31. März des Folgejahres wegen lang andauernder Erkrankung auch die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubes ausschließe.

In seiner Pressemitteilung-Nr. 31/09 vom 24. März 2009 zum Urteil vom gleichen Tag hat das BAG jetzt angekündigt, mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH an dieser Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten. In dem entschiedenen Fall hat das BAG der Klägerin die Abgeltung von Urlaubsansprüchen auch aus den Vorjahren trotz lang andauernder Erkrankung zugesprochen.

Wie der nationale Gesetzgeber reagieren wird, ist offen. Da der EuGH zwischen "Erholungsurlaub" und "Gesundheitsurlaub" unterscheidet, bestünde z. B. die Möglichkeit die Anrechnung von Tagen der Arbeitsunfähigkeit auf den Erholungsurlaub einzuführen, die bislang durch § 9 BUrlG ausgeschlossen ist.

Wir empfehlen bis zur Klärung der offenen Fragen die Bildung von Rückstellungen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29. August 2007 - 7 Sa 673/07

Hiltrud Kohnen
Rechtsanwältin

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