Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts deckt unsere Partnerschaft das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen rund um städtebauliche Planungen, Fachplanungen und die bauliche Nutzung von Grundstücken ab. Die rechtliche Begleitung von Bauvorhaben beginnt meist schon im Vorfeld des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens. Indem wir private Investoren und Kommunen und sonstigen Planungsträger beim Abschluss städtebaulicher Verträge begleiten und bei der Aufstellung von Bauleitplänen oder in Planfeststellungsverfahren mitwirken, verhelfen wir Investoren und Bauherren zur Baurechtsschaffung und erreichen zugunsten der Planungsträger Rechtssicherheit. Hierbei verfügen wir auch bei komplexen fachübergreifenden Fragestellungen, wie etwa denen des privaten Bau- und Grundstücksrechts, über spezialisierte Berater und können unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung und Vertretung bieten, durch die wir den gesamten Rechtsberatungsbedarf insbesondere von Projektentwicklungen von den ersten Planungsschritten bis zur Bauerrichtung und Vermarktung bedienen können.

service overview

  • Beratung und Begleitung von Kommunen, sonstigen Planungsträgern und privaten Vorhabenträgern bei der Aufstellung von städtebaulichen Planungen, insbesondere Bauleitplänen, sowie Fachplanungen bzw. in Planfeststellungsverfahren
  • Beratung von Gemeinden und privaten Vorhabenträgern bei der Gestaltung und dem Abschluss der städtebaulicher Verträge, auch im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung von Bauaufsichtsbehörden und privaten Vorhabenträgern bei bauplanungs- und -ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Begleitung von Bauaufsichtsbehörden und privaten Vorhabenträgern bei der Durchsetzung und der Abwehr bauordnungsrechtlichen Maßnahmen (Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen)  
  • Außergerichtliche Beratung und Begleitung von Kommunen und privaten Vorhabenträgern bei Fragen des besonderen Städtebaurechts (z.B. Umlegung und Sanierung)
  • Prüfung von öffentlich-rechtlichen Risiken im Rahmen von Due Diligences
  • Abwehr und Geltendmachung von Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen

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