Mediation/Familien- und Erbrecht

Insbesondere bei erb- und familienrechtlichen Konflikten bietet sich eine Mediation als alternative Lösungsmöglichkeit zu jahrelangen kostenintensiven Gerichtsverfahren an, die die Fronten nur weiter verhärten und mit deren Verlauf häufig keiner der Beteiligten glücklich ist. Oft liegt der Kern des Konflikts nicht in wirtschaftlichen Interessen, sondern diese werden nur vorgeschoben, um sich auf einer scheinbar rationalen Ebene über viel tiefer liegende persönliche Kränkungen streiten zu können. Familien- und erbrechtliche Streitigkeiten sind naturgemäß sehr emotional besetzt und belastend für alle Beteiligten, die den jetzigen "Gegner" ursprünglich einmal geliebt haben. Anwaltliche Schreiben in ihrer sehr formellen Tonart, in denen notwendigerweise stets nur die Tatsachen erscheinen, die für den eigenen Mandanten günstig und für den "Gegner" ungünstig sind und in denen unvermeidlich stets nur die Sichtweise des eigenen Mandanten – häufig sogar aggressiv überspitzt formuliert – wieder gegeben wird, führen meist auf beiden Seiten zu tiefen Kränkungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Häufig vertieft sich der eigentliche Konflikt erst durch den Austausch anwaltlicher Schreiben so sehr, dass er nicht mehr lösbar ist.

Der Mediator fungiert als allparteilicher (neutraler) Vermittler zwischen den Beteiligten. Anders als ein Richter fällt er keine Entscheidung, an die alle Beteiligten gebunden sind, auch wenn keinem von ihnen die Lösung gefällt. Das Mediationsverfahren ist – anders als ein Gerichtsver-fahren- ergebnisoffen, so dass nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die persönlichen Interessen in die von den Beteiligten entwickelte Vereinbarung einfließen können.

service overview

  • Mediationsvertrag (Festlegen der für das konkrete Verfahren geltenden "Spielregeln")
  • Themensammlung (Ermittlung der Themen, zu denen Konflikte bestehen und die geklärt werden sollen)
  • Interessenklärung (Ermittlung der tatsächlichen Interessen der Beteiligten, auch jenseits bloßer wirtschaftlicher Interessen)
  • Kreative Ideensuche (Sammlung von Lösungsvorschlägen der Beteiligten auf der Grundlage der Interessenklärung/Brainstorming)
  • Auswahl und Bewertung von Lösungsoptionen (jede im Raum stehende Lösungsvariante wird einzeln von allen Beteiligte hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit bewertet)
  • Vereinbarung und Umsetzung (auf dieser Grundlage wird ein verbindlicher Vertrag zu allen Konfliktthemen erarbeitet)

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