Familienrecht, Aufteilung von Immobilien und Darlehen

Die Immobilie ist bei einer Trennung und Scheidung häufig die wichtigste Vermögensposition, die in der Ehe erwirtschaftet worden ist. 

Da die meisten Menschen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie Finanzierungsbedarf haben, kommt es häufig vor, dass nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Immobilie aufgenommenen Kredite unter den Beteiligten aufzuteilen sind. 

Solange eine Beziehung intakt ist, sind die Eigentumsverhältnisse für die Partner meist ohne Bedeutung. Man wohnt und wirtschaftet zusammen, finanzielle Ansprüche gegeneinander werden nicht erhoben, auch wenn nur ein Partner die Grundstückslasten trägt. 

Scheitert die Beziehung, treten die individuellen Interessen der Beteiligten dagegen in den Vordergrund. Die Eigentumszuordnung ist nunmehr von zentraler Bedeutung. Unabhängig von der Eigentumszuordnung stellt sich das Problem, wer ein Nutzungsrecht, etwa an dem PKW, den Haushaltsgegenständen oder am Familienheim für sich in Anspruch nehmen kann und ob der Nutzer dem anderen Beteiligten eine Vergütung hierfür zahlen muss. 

Da die wirtschaftlichen Verflechtungen der Beteiligten stets eine individuelle Lösung verlangen, ist es unser primäres Ziel, mit Ihnen gemeinsam so schnell wie möglich nicht nur Sach- und Rechtslage zu erfassen, sondern möglichst eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen zur Vermeidung von kostenintensiven und langwierigen Auseinandersetzungen.

service overview

  • Begleitung und Beratung bei Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung
  • Einleitung und Abwehr von Teilungsversteigerungsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Nutzungsregelungsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schuldbefreiungsansprüchen

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