Erbrecht, Testamente und Erbverträge

Testamente, die von juristischen oder auch nur erbrechtlichen Laien errichtet wurden, sind des Anwalts Liebling. Sie bieten häufig eine Vielzahl von Auslegungsmöglichkeiten, die die Kreativität des Anwalts in der Argumentation im höchsten Maße fordern und führen oft zu so überraschenden Rechtsfolgen, dass keine der beteiligten Parteien oder Anwälte, ganz zu schweigen von dem Erblasser selbst, sich diese im Vorfeld hätte erträumen können. Damit verbunden sind selbst bei überschaubaren Vermögensverhältnissen und vermeintlich einfach gehaltenen Testamenten (wie etwa dem klassischen „Berliner Testament", mit dem sich die Eheleute gegenseitig zu Erben und die Kinder zu Schlusserben einsetzen) oft hartnäckige Rechtsstreitigkeiten über mehrere Instanzen, die entsprechende Kosten verursachen. 

Wir beraten Sie umfassend und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten zur Gestaltung Ihres Testamentes oder Erbvertrages und den damit verbundenen Rechtsfolgen, wenn Sie Ihren Erben diese Streitigkeiten ersparen möchten. Aufgrund unserer langjährigen forensischen Erfahrung sind uns die üblichen Streitpunkte geläufig. Auch mit passenden Gestaltungen für spezielle Wünsche (wie beispielsweise die Sicherstellung der Versorgung von Tieren des Erblassers nach seinem Tod) oder in besonderen Familienkonstellationen sind wir vertraut.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, unterstützen wir die Erben/Bedachten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus Testamenten und Erbverträgen, bei deren Auslegung, ggf. verbunden mit der Durchführung eines Erbscheinverfahrens, bei der Anfechtung wegen Irrtums des Erblassers oder der Feststellung der Unwirksamkeit wegen Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes.

service overview

  • Umfassende und individuelle Beratung bezüglich der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, auch in besonderen Fällen wie etwa:
    • Geschiedenentestamente
    • Patchwork-Familien
    • Zerstrittene Familien
    • Angehörige, die auf Sozialhilfe angewiesen sind
    • Kinderlose

  • Umfassende Aufklärung über die Rechtsfolgen des bereits geplanten Testamentes, wie etwa über:
    • Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testamentes oder Erbvertrages
    • Pflichtteilsrechtliche Konsequenzen
    • Erbschaftsteuerliche Konsequenzen
    • Fehlende gesetzliche Ausgleichsverpflichtungen bezüglich Schenkungen, die bereits vorab an eines der Kinder erfolgt ist
    • Unerwartete gesetzliche Ausgleichsverpflichtungen der Abkömmlinge bezüglich so genannter "Ausstattungen"

  • Aufzeigen von Möglichkeiten, unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden 
  • Hilfestellung bezüglich auch juristisch eindeutiger Formulierungen
  • Langfristiger Erhalt des Familienvermögens
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Testamenten und Erbverträgen
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen wegen Irrtums/Drohung
  • Feststellung der Unwirksamkeit eines Testamentes wegen Geschäftsunfähigkeit
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbscheinverfahren
  • Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten
  • Nachweis der Wirksamkeit eines verschwundenen Testamentes 

Locations

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