LARS MARKMANN . RECHTSANWALT
Lars Markmann ist im Bau- und Architektenrecht tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Bauvertragsrecht sowie das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure.
“Ziel jeder baurechtlicher Beratung soll es sein, das Projekt und Sie voran zu bringen. Dies gilt in jeder Phase des Bauvorhabens und beginnt mit einer rechtlich fundierten Vertragsgestaltung, die zugleich den Interessen der Praxis gerecht wird. Privates Bau- und Architektenrecht ist immer zuerst Wirtschaftsrecht, mit all seinen Facetten. Dies gilt es im Blick zu behalten.”
RECHTSGEBIETE UND THEMEN
- 2007-2013 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn mit Schwerpunkt im Internationalen und Europäischen Recht der Wirtschaftsbeziehungen
- 2013-2015 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei internationalen Wirtschaftskanzleien in Köln und München
- 2014-2017 Referendariat am OLG Köln mit Stationen in Bremen und Rom
- 2018 Zulassung zur Anwaltschaft
- seit 2019 Rechtsanwalt bei HECKER WERNER HIMMELREICH
- Deutsch
- Englisch
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Kölner Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (ARGE Baurecht)
Kontakt Büro Köln
Sachsenring 69 . D-50677 Köln
Sekretariat: Herr Tusanga
T +49 221/92081-146
F +49 221/92081-352
Email: lm@hwhlaw.de
Blogbeiträge
Bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten kommen sowohl Architekten als auch Ingenieure stetig mit Fragen in Berührung, die rechtliche Themenfelder betreffen. Während etwa die Einholung einer baubehördlichen Genehmigung Fragen des öffentlichen Baurechts….