D&O/Vermögensschadenhaftpflicht

Manager von Unternehmen sind erheblichen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit ihrer geschäftsleitenden Tätigkeit ausgesetzt. Für Fehlentscheidungen und Rechtsverletzungen haften Geschäftsführer, Vorstände und auch Aufsichtsräte dem Unternehmen auf Schadenersatz. Der Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach nicht begrenzt und kann daher ein existenzielles Ausmaß annehmen.

Zur Absicherung des Managements und zur Sicherstellung der Werthaltigkeit eines Schadenersatzanspruches schließen viele Unternehmen eine D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ab. Diese tritt grundsätzlich ein, wenn das Unternehmen (Versicherungsnehmerin) gegen den Geschäftsleiter oder sonstige versicherte Personen einen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Managementaufgaben gehört seit vielen Jahren zu unseren Kernkompetenzen. Dies gilt auch, wenn – wie häufig – der Sachverhalt auch straf- oder bußgeldrechtliche Fragen aufweist oder von einem Ermittlungsverfahren begleitet wird. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch bundesweit in gerichtlichen Prozessen.

Soweit die Eintrittspflicht der D&O-Versicherung streitig ist, erstellen wir entsprechende versicherungsrechtliche Deckungsschutzgutachten.

Leistungsübersicht

  • Außergerichtliche Beratung/Vertretung
  • Bundesweite Prozessvertretung
  • Deckungsgutachten
  • Monitoring

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