Anspruch
Schadensfälle kosten Geld. Gesetzliche und vertragliche Regelungen normieren, wer hierdurch entstehende Kosten zu tragen hat.
Ähnlich ist es bei bestimmten Ereignissen oder Lebensumständen, für die ein Versicherer Leistungen zusagt.
Werden Sie im Haftpflichtschadensfall von einem Geschädigten in Anspruch genommen, stehen wir beratend zur Seite und setzen uns ggf. mit Ihrem Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherer oder Ihrem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung, um eine sachgerechte Bearbeitung des Schadensfalles (z.B. durch Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten) zu ermöglichen. Regelmäßig sind wir direkter Ansprechpartner des Versicherers und arbeiten seither mit Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherern eng zusammen.
Insbesondere stehen wir Ihnen in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Hier geht es darum, Bestehen und Höhe des vertraglichen Anspruchs anhand der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen, Obliegenheitsverletzungen einzuwenden und nicht zuletzt fingierte Versicherungsfälle aufzudecken. Wir bearbeiten Fälle sowohl aus der Personen- als auch aus der Sachversicherung. Auch Deckungsprobleme in der Haftpflichtversicherung gehören zu unserem Know-How.
Wir vertreten die Interessen außergerichtlich und vor Gericht und setzen Regressforderungen außergerichtlich und gerichtlich durch.
Rechtsgebiete
- Arzthaftungsrecht
- D&O/Vermögensschadenhaftpflicht
- Haftpflichtschäden und Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrtversicherungsrecht
- Medizinrecht
- Personenversicherungsrecht
- Produkthaftpflichtrecht
- Rückrufhaftpflichtrecht
- Sachversicherungsrecht
- Schiedsgerichtsverfahren in Versicherungssachen
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht