Jagdrecht

Jagd ist Passion! Jagd soll Freude bereiten. Richtig – wenn Jagd nicht, wie in den aller meisten Fällen mit erheblichen Konflikten unterschiedlichster Art verbunden wäre.

Beginnen können die Probleme schon auf Seiten des Jägers bei der Erlangung des grünen Abiturs, beim dann folgenden Waffenerwerb, bei seinen Aktivitäten als Jagdgast, noch schwieriger wird es, wenn ein Jagdpachtvertrag zur Diskussion steht. Über die Probleme mit Mitpächtern oder mit Begehungsinhabern möchten wir nicht erst diskutieren.

Sollten die Dinge auf Seiten des Jägers dann aus dem Ruder laufen, stehen ggf. strafrechtliche oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ins Haus. Es bedarf also vor entscheidenden Schritten im jagdlichen Leben und während des jagdlichen Lebens zwingend einer fachlich fundierten Beratung.

Ziel ist zunächst einmal die Problemvermeidung. Sollte das Problem schon virulent sein, zumindest eine sachgerechte und wenig belastende Lösung.

Auf Seiten des Verpächters ist die Interessenlage eine Andere. Dort kommt es im Wesentlichen darauf an, die Rechte der Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbesitzers in wirtschaftlich sinnvoller und möglichst nicht problembehafteter Art und Weise an den richtigen Mann/die richtige Frau zu bringen. Dies ist im Hinblick auf die langfristige vertragliche Bindung von entschei-dender Bedeutung.

Auf Seiten des Jagdpächters sind völlig andere Gesichtspunkte von entscheidender Bedeutung. Einmal die Gestaltung des Pachtvertrages im Hinblick auf die vertraglichen Nebenpflichten, hier insbesondere die Übernahme von Wildschäden bzw. eine Teilung der Selben auf die Vertragsparteien und/oder Bewirtschafter. Darüber hinaus auch – in Anbetracht der durchaus wirtschaftlich hohen Bedeutung eines Jagdpachtvertrages – ggf. Ausstiegsmöglichkeiten unter besonderen persönlichen Lebenssituationen oder aber auch bei einer Änderung der jagdlichen Möglich-keiten aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Änderung.

Ihr Berater in jagdrechtlichen Fragen, Herr Rechtsanwalt Kurella, ist seit annähernd fünf Jahrzehnten Jäger, seit Jahrzenten Revierpächter, hat sich mit dem Jagdrecht in einer Vielzahl von Ehrenämtern auf allen Ebenen einen Ruf aufgebaut. Da ihm als Vertreter von Jagdrechtsinhabern als auch Vertreter von Jagdpächtern die jagdliche Gemengelage durchaus vertraut ist, gelingt es überwiegend Lösungen zu finden, die ohne die Einschaltung der Gerichte zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

Leistungsübersicht

  • Jagdrecht:
    • Jägerprüfung / Erlangung des Jagdscheines
    • Jagdpachtverträge
    • Gesellschaftsverträge zwischen Mitpächtern
    • vertragliche Gestaltung mit und zwischen Begehungsscheininhabern
    • Abschusspläne
    • Jagdbeschränkungen und Abschussregelungen
    • Wild- und Jagdschaden
    • Beratung von Jagdgenossenschaften
    • Genossenschaftsrecht
    • Jagdpachtminderungen
    • Beendigung von Jagdpachtverträgen
    • Jagdeinrichtungen
    • Betretungsrecht – Reiten, Geocaching

  • Waffenrecht:
    • Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse
    • Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
    • Aufbewahrung von Waffen
    • Verlust von Waffen
    • Erwerb und Veräußerung von Waffen

Standorte

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