Anspruch

Im kommenden Jahrzehnt werden die Deutschen über zwei Billionen Euro erben. Mehr als jede dritte Ehe wird geschieden.  

Gerade wenn die Vermögens- und Einkommensstruktur in einer Familie komplex ist, ist eine vorausschauende vertragliche Regelung sowohl für den Scheidungs- als auch für den Erbfall dringend erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn einer der Beteiligten Unternehmer ist. In diesen Fällen arbeiten wir bei der Gestaltung eng mit unseren Spezialisten aus anderen Abteilungen, insbesondere dem Gesellschafts- und Immobilienrecht, aber auch dem Arbeits- und Mietrecht eng zusammen.

Aber auch bei vermeintlich überschaubaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen können zähe und jahrelange Streitigkeiten durch eine frühzeitige transparente Regelung vermieden werden. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sind uns die typischen Auslöser solcher Auseinandersetzungen bestens vertraut und wir wissen daher genau, worauf es bei der Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen ankommt.

Wir streben im Interesse unserer Mandanten an, sowohl Erb- als auch Scheidungsfälle einvernehmlich abzuwickeln, da die Erfahrung zeigt, dass zähe Rosenkriege oder Erbstreitigkeiten sich auch wirtschaftlich selten lohnen. Ebenso wissen wir aber, dass die Fronten in diesen hochemotionalen und teilweise existenzbedrohenden Auseinandersetzungen häufig so verhärtet sind, dass eine einvernehmliche Regelung nicht mehr möglich ist. Aus hunderten von Gerichtsverfahren kennen wir die Risiken und Fallstricke jeder Verfahrensart ebenso wie die besonderen Chancen und können die Interessen unserer Mandanten mit Kampfgeist und Kreativität so bestmöglich durchsetzen.

In Fällen, in denen trotz aller Konflikte noch von allen Seiten ein Rest von Bereitschaft zur direkten Kommunikation und der Auseinandersetzung mit dem anderen besteht, bieten wir auch Mediationsverfahren an. Dieses Verfahren hat insbesondere für (auch finanzielle) Streitigkeiten zwischen Eltern gemeinsamer Kinder oder innerhalb einer Familie den Vorteil, dass eine endgültige Zerstörung der wechselseitigen Kommunikationsbereitschaft durch zu erwartende Kränkungen in Gerichtsverfahren, vermieden wird. Außerdem ist eine erfolgreiche Mediation für alle Beteiligten weitaus kostengünstiger als eine streitige Auseinandersetzung.

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