Kartellrecht

Unter den Begriff „Wettbewerb und Werbung“ fassen wir sowohl die Beratung im Bereich des „Kartellrechts“ (Frage nach dem „OB“ des Wettbewerbs, geregelt im GWB), als auch die Betreuung auf dem Gebiet des so genannten „Lauterkeitsrechts“ (also die Frage nach dem „WIE“ des Wettbewerbs, geregelt im UWG) zusammen. Dabei liegt unser Fokus im Bereich des „Kartellrechts“ auf der präventiven Beratung. Um kartellbehördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken zu minimieren, entwickeln wir für unsere Mandanten z.B. maßgeschneiderte Compliance-Programme oder führen präventive Kartellrechtsaudits und Mitarbeiterschulungen durch. Weitere Schwerpunkte bilden die kartellrechtliche Prüfung im Rahmen von Vertragsabschlüssen oder kartellrechtliche Due Diligence und Machbarkeitsstudien. Unsere Beratung zeichnet sich dabei insbesondere durch fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how sowie vertiefte Branchenkenntnisse in den Bereichen Energie, Pharma und Versicherungen aus.  

Auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts und der Werbung decken wir das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen ab und bieten eine umfassende sowohl außergerichtliche Beratung als auch gerichtliche Vertretung an. Dabei profitieren unsere Mandanten, neben unseren fundierten rechtlichen Kenntnissen, insbesondere von unserer langjährigen und ausgeprägten Marketingexpertise, die es uns auch hier erlaubt, bereits im Vorfeld, d.h. bei der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien und/oder Produktgestaltungen effektiv unterstützend tätig zu werden.

Leistungsübersicht

  • Kartellrecht: 
    • Compliance-Beratung einschließlich Kartellrechtsaudit und Inhouse-Schulungen  
    • Kartellrechtliche Due Diligence und Machbarkeitsstudien im Vorfeld von Erwerbsvorhaben  
    • Gestaltung von horizontalen und vertikalen Vereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Spezialisierungsvereinbarungen und Vertriebssystemen  
    • Kartellrechtliche Gutachten, insbesondere im Rahmen des Self-Assessment

  • Lauterkeitsrecht / Werbung: 
    • Beratung bei Planung und Konzeption von Marketingkampagnen und Werbemaßnahmen, Prüfung bestehender Marketingkonzepte sowie ggf. Entwicklung rechtlich zulässiger Lösungsalternativen 
    • Überprüfung von Webseiten (einschließlich Suchmaschinenoptimierung, Impressum, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen) auf Einhaltung geltenden Rechts (UWG und Nebengesetze wie z.B. Preisangabenverordnung, Heilmittelwerbegesetz, Arzneimittelgesetz, Lebensmittelgesetz) 
    • Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung und Verteidigung in Verletzungsfällen (in Form von Abmahnungen, Schutzschriften, einstweiligen Verfügungen und wettbewerbsrechtlichen Klageverfahren) 

Anwälte

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