Vergaberecht/Bau

Die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand ist einem strikten Reglement unterworfen, und zwar sowohl oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben (zurzeit in der Regel bei Bauaufträgen EUR 5,35 Mio. und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 215.000) als auch – auf haushaltsrechtlicher Grundlage – unterhalb dieser Schwellenwerte. Welche Aufträge im Einzelnen dem Vergaberecht unterworfen sind, wird mitunter streitig diskutiert. Durch die EU-Vergaberechtsrichtlinien von 2014 wird der Anwendungsbereich etwa auf Dienstleistungskonzessionen erweitert. Die rechtskonforme Gestaltung von Vergabeverfahren gewinnt daher für öffentliche Auftraggeber eine zunehmende Bedeutung.

Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der vergaberechtskonformen Gestaltung von Vergabeverfahren. Bis hin zum „Full Service“ können wir Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen. Bieter beraten und vertreten wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Die Rückkopplung mit unseren Spezialisten in den juristischen Fachgebieten, etwa für Bau, Planung, Vermietung, Lieferung, EDV und IT, ermöglicht uns die fach-bezogene qualifizierte Gestaltung von Vergabeverfahren. Die wissenschaftliche Begleitung und Fundierung unserer Tätigkeit im Vergaberecht hat für uns große Bedeutung.

Leistungsübersicht

  • Vergaberechtliche Gestaltung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
  • Abwicklung von Vergabeverfahren bis hin zum „Full Service“
  • Koordination zwischen Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung in allen maßgeblichen Fachgebieten, z. B. Bau, Planung, Vermietung, Lieferung, EDV und IT
  • Beratung und Vertretung von Bietern zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Vergabeverfahren
  • Vertretung in vergaberechtlichen Streitverfahren

Standorte

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