Vermögen // Familie
Keine Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses bei "spekulativer Annahme" - Ein Blogbeitrag anlässlich des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 17.10.2016 - I-3 Wx 155/15
Die Entscheidung, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, ist nicht immer einfach zu treffen. Insbesondere wenn die Erben nur oberflächlichen Kontakt zum Erblasser hatten oder der Erblasser sie schlicht nicht über seine Finanzen informiert hat, kaufen die Erben mit der Annahme der Erbschaft "die Katze im Sack". Das Gesetz erleichtert die Entscheidung für die Erben kaum. Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist mit sechs Wochen ab Kenntnis von dem Tod des Erblassers bzw. seiner letztwilligen Verfügung extrem kurz. Wird die Erbschaft nicht innerhalb dieser Frist ausgeschlagen, gilt sie als angenommen. Innerhalb dieser kurzen Zeit ist es aber meist nicht möglich, sich ein vollständiges Bild von dem Nachlass zu machen.
Dr. Susanne Sachs
Rechtanwältin
27. April 2017