Vermögen // Familie
40 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips: Ein Plädoyer für eine neue familienrechtliche „Streitkultur“
Im Juni dieses Jahres ist es 40 Jahre her, dass das scheidungsrechtliche Schuldprinzip abgeschafft wurde. Bis Juni 1976 war die Frage des Verschuldens der Ehegatten nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für die sich an die Trennung und Scheidung knüpfenden Rechtsfolgen, insbesondere für die Unterhaltsverpflichtung und das Sorgerecht, das entscheidende Kriterium. So konnte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung nur in Ausnahmefällen auf denjenigen Ehegatten übertragen werden, der die Scheidung “verschuldet” hatte. Die Unterhaltsverpflichtung des “nicht schuldigen” Ehegatten konnte bis auf ein Minimum reduziert werden.
http://blog.otto-schmidt.de/famrb/2016/03/08/40-jahre-nach-abschaffung-des-schuldprinzips-ein-plaedoyer-fuer-eine-neue-familienrechtliche-streitkultur/
Dr. Susanne Sachs
Rechtsanwältin
8. März 2016