2023
News und Events

Bauprojekte mit Total- und Generalunternehmern:

Spannungsfeld zwischen Personalmangel, Beschleunigung und Mittelstandsförderung

Einladung zum Unternehmergespräch (online) 
am 31. Januar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die öffentliche Hand sieht sich mit erheblichen Anforderungen an die Modernisierung der baulichen Infrastruktur konfrontiert. Doch wenn öffentliche Auftraggeber Bauvorhaben durchführen wollen, sind sie an das Vergaberecht gebunden. Dieses sieht in Deutschland die grundsätzliche Förderung des Mittelstandes in Gestalt der Vergabe in Fach- und Teillosen vor. Vielen öffentliche Auftraggeber fehlen jedoch bereits die personellen Ressourcen, um große Bauvorhaben in Einzelvergabe zu bewältigen. Darüber hinaus haben General- oder sogar Totalunternehmeraufträge noch weitere unbestreitbare Vorteile: Beschleunigung des Projekts, frühestmögliche und größtmögliche Kostensicherheit, nur wenige oder sogar nur ein Vertrags- und Ansprechpartner auf Auftragnehmerseite und folglich weniger bzw. keine Schnittstellen in Bauausführung und Gewährleistung. Im Falle der Totalunternehmervergabe entfällt für den Auftraggeber zusätzlich auch das Koordinationsrisiko zwischen Planung und Ausführung. Bestätigt wird dies durch eine Vielzahl von GU- und TU-Projekten, die gerade in jüngerer Zeit sehr erfolgreich abgeschlossen wurden. Von unseren Erfahrungen mit diesen Projekten können wir berichten.

In vergabe- und vertragsrechtlicher Hinsicht stellen sich in diesem Zusammenhang für alle Beteiligten eine Reihe von Fragen:
►    Wann bietet sich eine TU-Vergabe an?
►    Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Vergabe möglich?
►    Wie geht man idealerweise vor?
►    Welche Risiken gehen mit einer TU-Vergabe einher?
►    Welche Möglichkeiten gibt es in der Vertrags- und Vergabegestaltung?
►    Was muss bei der Durchführung des Projektes beachtet werden?
►    Gibt es Besonderheiten bei der Abwicklung?

Diese Fragestellungen wollen wir aus juristischer Sicht beleuchten und einordnen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen. 

Hierzu laden wir Sie zu einer Online-Informationsveranstaltung per Teams mit anschließender Diskussion ein.

Zeit:                      Mittwoch, 31. Januar 2024, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Zugang:              online via Teams

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Unsere Themen sind:

•    Bei welchen Bauvorhaben ist eine TU-/GU-Vergabe möglich?
     o    Voraussetzungen 
     o    Abweichung vom Gebot der Mittelstandsförderung
     o    Welche Vorarbeiten sind erforderlich, bevor eine TU-/GU-Vergabe starten kann?
     o    Wirtschaftlichkeit trotz TU- bzw. GU-Zuschlag?
     o    Zielpreismodell, Open-Book-Verfahren, Mehrparteienverträge, Lean Construction: Wann sind diese Gestaltungen möglich und sinnvoll?

•    Wie strukturiert man eine TU-/GU-Vergabe?
     o    Wahl des Vergabeverfahrens
     o    Abfrage und Bewertung von Planungslösungen
     o    stets sinnvoll: Marktsondierungen
     o    Best Practices

•    Der Bauablauf und die Abwicklung:
     o    Inhalte eines GU- bzw. TU-Vertrages
     o    vergabe- und vertragsrechtliche Bindungen
     o    GU-Vertrag: Schnittstelle zum Planungsteam
     o    Baucontrolling und Qualitätskontrolle

Referenten:               
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln 
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln

Zur digitalen Teilnahme benötigen Sie lediglich ein übliches Endgerät (PC, Laptop, Tablet) und Internetzugang. Besondere Softwareanforderungen bestehen nicht. Nach Ihrer Anmeldung zur digitalen Teilnahme erhalten Sie einen entsprechenden Link, mit dem Sie sich einwählen können. 

Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

Wir freuen uns, Sie an diesem Nachmittag online begrüßen zu dürfen und bitten Sie, sich über den nachfolgenden Link zu registrieren:

https://events.teams.microsoft.com/event/dc0a5d1e-2379-4822-b22b-390cebcea322@e6cf75af-b591-4272-b1bf-3514206e65d5 

Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie die Online-Zugangsdaten automatisch. Bei Fragen oder Problemen mit der Anmeldung können Sie sich gerne per E-Mail (rb@hwhlaw.de), oder durch einen Anruf (0221/92081-147) bei uns melden. 

Präsentation

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Norbert Reuber                                       David Poschen                                  Alexander Thesling
Rechtsanwalt                                                Rechtsanwalt                                    Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht          Fachanwalt für Vergaberecht

2023
News und Events

Rechtsanwälte HECKER WERNER HIMMELREICH auf dem Gebiet des Familienrechts erneut als eine der besten fünf überregionalen Kanzleien ausgezeichnet

In einer gemeinsam von den Magazinen „Capital“ und „Stern“ in Auftrag gegebenen Studie wurde HECKER WERNER HIMMELREICH im Jahr 2023 erneut als eine der besten fünf überregionalen Kanzleien auf dem Gebiet des Familienrechts ausgezeichnet.

2023
News und Events

Unternehmergespräch: Kommunale Wärmeplanung


•    Veranstalter: HECKER WERNER HIMMELREICH und PricewaterhouseCoopers
•    Dienstag, 28.11.2023, 16.00 – 18.00 Uhr
•    Online per Teams
•    Anmeldungen bis 23.11.2023 telefonisch (0221/92081-147) oder per E-Mail an rb@hwhlaw.de

Unter den vielfältigen Herausforderungen für die Kommunen in den nächsten Jahren ist die kommunale Wärmeplanung eine der anspruchsvollsten. In der Fachwelt besteht weitgehendes Einvernehmen, dass die Wärmewende nur gelingen kann, wenn die Wärmeversorgung auf örtlicher Ebene unter Einbeziehung der lokalen Akteure geplant wird. Hierzu ist die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz – in der öffentlichen Diskussion als „Heizungsgesetz“ bekannt – nach heftiger Diskussion verabschiedet worden. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, soll aber schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Danach sollen die ca. 11.000 Kommunen in Deutschland innerhalb gestaffelter Fristen zwischen dem 30. Juni 2026 und dem 30. Juni 2028 ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Für alle Beteiligten stellen sich eine Reihe von Fragen:

►     Welche Verpflichtungen hat die Kommune im Einzelnen?
►     Welche Ziele sollen mit der kommunalen Wärmeplanung erreicht werden?
►     Wie kann die Kommune an den Start gehen?
►     Welche Rolle können die Stadtwerke spielen?
►     Welche Aufgaben stellen sich für Planer und Berater?
►     Was können die Versorger und die Anbieter von Contracting-Verträgen zur kommunalen Wärmeplanung beitragen?
►     Welche Anforderungen des Vergaberechts sind zu beachten?
►     Und schließlich: Wie wird die kommunale Wärmeplanung umgesetzt?

Diese Fragestellungen wollen wir aus energiewirtschaftlicher und juristischer Sicht beleuchten und einordnen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der PricewaterhouseCoopers GmbH werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen. 

Hierzu laden wir Sie zu einer interdisziplinären Informationsveranstaltung online per Teams mit anschließender Diskussion ein.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Referenten:     
RA Paul Roßbach, Rechtsanwalt für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RAin Lisa Goeke, Rechtsanwältin für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln 
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln

Unsere Themen sind:

•    Was ist die kommunale Wärmeplanung?
     o    Aktueller Stand der Wärmegesetzgebung
     o    einschließlich der GEG-Novelle

•    Welche Aufgaben hat die Kommune?
     o    Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure
     o    u. a.: Immobilien- und Wohnungswirtschaft – Stadtwerke

•    Kommunale Wärmeplanung und Vergaberecht:
     o    Die Stadtwerke als wesentliche Kenntnisträger: Grenzen der Inhouse-Vergabe
     o    Die öffentlich-öffentliche Kooperation als mögliche Lösung
     o    Der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Stadtwerke: Vorsicht bei Interessenkol-lisionen
     o    Der künftige Versorger als Berater: die Projektantenproblematik
     o    Vielfach unbeachtet: Vergaberecht beim Abschluss von Konzessionsverträgen

•    Das Instrumentarium zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
     o    Abschluss von Konzessionsverträgen
     o    Die kommunale Wärmeplanung im Bebauungsplan
     o    Wärmeplanung mit städtebaulichen Verträgen
     o    Und natürlich: die ordnungsrechtlichen Folgen im GEG („Heizungsgesetz“)

Präsentation
 

2023
News und Events

Unternehmergespräch: Photovoltaik-Großanlagen auf Gebäuden und Freiflächen - Die Verbindung von Green Building und Kostensenkung


•    Veranstalter: HECKER WERNER HIMMELREICH und PricewaterhouseCoopers
•    Dienstag, 26.09.2023, 16.30 – 18.30 Uhr
•    hybrid: in Präsenz bei HECKER WERNER HIMMELREICH, Sachsenring 69, 50677 Köln oder online über Teams
•    Anmeldungen bis 14.09.2023 telefonisch (0221/92081-147) oder per E-Mail an rb@hwhlaw.de

Der globale Klimaschutz ist ein Jahrhundertprojekt und die größte gesamtgesellschaftliche Aufgabe unserer Zeit. Die Senkung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität wird in Gesellschaft und Politik, in Gesetzgebung und Wirtschaft ambitioniert verfolgt. Ein wesentlicher Beitrag hierzu ist der Ausbau der Photovoltaik, und zwar gerade auf großen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie auf Freiflächen. Zugleich können Großverbraucher elektrischer Energie vom Einsatz der Sonnenenergie profitieren, indem sie nicht nur Nachhaltigkeitsvorgaben erfüllen, sondern zusätzlich ihre Energiekosten massiv senken.

Die Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen wirft indessen bei inzwischen fast wöchentlichen Änderungen der Gesetzgebung zahlreiche Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Gebieten sowie Fragen zur sinnvollen wirtschaftlichen Gestaltung auf: Energierecht – Energiewirtschaft – Nutzungs- und Vermarktungskonzept – Bauplanungsrecht – Vergaberecht – Baurecht. Diese Fragestellungen wollen wir aus juristischer und energiewirtschaftlicher Sicht beleuchten und einordnen. Die Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der PricewaterhouseCoopers GmbH werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen.

Hierzu laden wir zu einer interdisziplinären Informationsveranstaltung in den Räumlichkeiten von HECKER WERNER HIMMELREICH in Köln – oder digital - mit anschließender Diskussion ein.

Referenten:         
RA Christian Teßmann, Senior Manager im Bereich Tax & Legal, PwC Legal Düsseldorf
Lisa Goeke, Rechtsanwältin für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WER-NER HIMMELREICH, Köln

Unsere Themen sind:

•    Solarpakete I & II: Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik
          o    Die PV-Strategie – Ziele des BMWK
          o    Das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (sog. Solarpaket I) – Geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen

•    Photovoltaik: mögliche Konzepte für Nutzung/Vermarktung
          o    PV auf öffentlichen und gewerblichen Liegenschaften – Zusammenarbeit mit Stadtwerken
          o    Neues Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
          o    Freiflächenanlagen als Vermarktungsmöglichkeit

•    Bauplanungsrecht: Eine große Hürde?
          o    Photovoltaik auf gewerblichen und öffentlichen Gebäuden
          o    Photovoltaik auf Freiflächen im Außenbereich: Privilegierungen
          o    Aufstellung eines Bebauungsplans zur Realisierung von Photovoltaik

•    Die Realisierung: Vergabe- und Projektstruktur
          o    Welche Vergabevarianten gibt es – für öffentliche und private Auftraggeber?
          o    Wie sieht eine sinnvolle Projektstruktur aus?

Präsentation  

2023
News und Events

Weinfest des Rheinischen Schaufensters e.V. bei HECKER WER-NER HIMMELREICH


•    Weinfest des Rheinischen Schaufensters e.V.
•    bei HECKER WERNER HIMMELREICH, Sachsenring 69, 50677 Köln
•    am Donnerstag, den 07.09.2023, 17.00 Uhr
•    Anmeldungen bis zum 28.08.2023: event@schau-ins-rheinland.de
•    www.schau-ins-rheinland.de    

Der Verein Rheinisches Schaufenster e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, der Öffentlichkeit wissenschaftliche und wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen und Institutionen näherzubringen, die zur Stärkung der Wirtschaftskraft in der Metropolregion Rheinland sowie deutsch-landweit beitragen. HECKER WERNER HIMMELREICH ist Sponsor des Rheinischen Schaufensters.

Das Rheinische Schaufenster zeichnet zeichnet jeden Monat ein Unternehmen und einmal im Jahr ein „Unternehmen des Jahres“ aus. Verantwortungsvolles Handeln, gesellschaftliches Engagement und innovative Ideen sowie Produkte stehen dabei im Vordergrund.

Während des traditionellen Weinfestes im September werden die „Unternehmen des Monats“ präsentiert und die Wahl zum „Unternehmen des Jahres“ bekannt gegeben. Auch in diesem Jahr können sich die Teilnehmer auf die spannenden Präsentationen von bemerkenswerten, innovativen und nachhaltigen Unternehmen und Instutionen aus der Metropolregion freuen. Die diesjährige Weinprobe mit Sommelier Markus Ganterberg steht unter dem Motto „Sommerweine“. Zum Ausklang des Abends lädt HECKER WERNER HIMMELREICH auch in diesem Jahr zu einem leckeren Imbiss auf die Dachterrasse mit einem herrlichen Blick über Köln.

 

2023
News und Events

Vergaberecht und Bauprojekte in Krisenzeiten:

Von Lieferkettenproblemen bis zu dem richtigen Umgang mit Nachträgen

Am Donnerstag, den 20.04.2023 fand in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei ein Unternehmergespräch zu dem Thema „Vergaberecht und Bauprojekte in Krisenzeiten“ statt. Dabei wurde die Veranstaltung erstmals als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt, sodass die Teilnehmer sich auch Online zuschalten und den Vorträgen auf digitalem Weg folgen konnten.

Nach einer kurzen Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Rechtsanwalt David Poschen von HECKER WERNER HIMMELREICH begann Herr Rechtsanwalt Alexander Thesling mit einem Vortrag zu den rechtlichen Hintergründen von Preisgleitklauseln. Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Reuber stellte den Teilnehmern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor und ging konkret auf die Herausforderungen ein, die mit diesem neuen Gesetz einhergehen.

Im Anschluss an den ersten Block präsentierten die beiden Gastreferenten, Juan Carlos Klug, Dipl.-Ing., Architekt, Senior Managing Director bei der Ankura Consulting Group und Max Hoederath, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt. Ing., Senior Director bei der Ankura Consulting Group, das Thema „Einwirkungen in laufende Bauprojekte“. Den Zuhörern wurde in einem spannenden Vortrag unter anderem unterschiedliche Frühwarnzeichen präsentiert und verschiedene Handlungsoptionen vorgestellt.

Abschließend referierte Herr Rechtsanwalt David Poschen über die vergaberechtliche Beurteilung von Nachträgen in Bauprojekten. Er stellte insbesondere die Struktur sowie die Voraussetzungen des § 132 GWB dar. Zudem ging er auch auf den Themenkomplex der möglichen Kündigung aus vergaberechtlicher Sicht ein.

Die gelungene Veranstaltung endete nach etwas mehr als zwei Stunden und ging im Anschluss in einen regen Erfahrungsaustausch der Präsenzteilnehmer über. Wir freuen uns, Sie auch zukünftig bei unseren Vorträgen und Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Zudem stellen wir Ihnen nachfolgend die Folien der Präsentationen zur Verfügung:

Preisgleitklauseln und LkSG
HWH Ankura Bauprojekte in Krisenzeiten
Nachträge und Vergaberecht
 

Köln, den 25.04.2023
Alexander Thesling
Rechtsanwalt

 

Suche

Chronologische Übersicht

Standorte

Köln
Sachsenring 69
D-50677 Köln
T +49 221 / 92 081-0
F +49 221 / 92 081-91
koeln@hwhlaw.de

Leipzig
Beethovenstraße 35
D-04107 Leipzig
T +49 341 / 71 04-4
F +49 341 / 71 04-600
leipzig@hwhlaw.de

Düsseldorf
Ritterstraße 10
D-40213 Düsseldorf
T +49 211 / 17 16 06 57
F +49 211 / 17 16 06 58
duesseldorf@hwhlaw.de

Stuttgart
Königstraße 26
D-70173 Stuttgart
T +49 711 / 18 56 72 16
F +49 711 / 18 56 74 55
stuttgart@hwhlaw.de

Berlin
Hohenzollerndamm 7
D-10717 Berlin
T +49 30 / 88 56 60-0
F +49 30 / 88 56 60-66
berlin@hwhlaw.de

München
Leonrodstraße 68
D-80636 München
T +49 89 / 24 41 03 8-0

F +49 89 / 24 41 03 8-29
muenchen@hwhlaw.de